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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - L 22 R 20/05   

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https://dejure.org/2006,21289
LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - L 22 R 20/05 (https://dejure.org/2006,21289)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.03.2006 - L 22 R 20/05 (https://dejure.org/2006,21289)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. März 2006 - L 22 R 20/05 (https://dejure.org/2006,21289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erwerb einer Anwartschaft auf Grund einer Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz; Verwirklichung des Anspruchs auf Einbeziehung in das Versorgungssystem als Voraussetzung für das Entstehen einer Anwartschaft; Erfordernis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 14/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - L 22 R 20/05
    Die oben genannte Rechtsprechung des BSG zum so genannten Stichtag des 30. Juni 1990 hat das BSG mit den weiteren Urteilen vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 14/03 R und B 4 RA 20/03 R - fortgeführt und eindeutig klargestellt.

    Somit liegt keine industrielle (serienmäßig wiederkehrende) Fertigung, Herstellung, Anfertigung, Fabrikation von Sachgütern oder die Errichtung (Massenproduktion) von baulichen Anlagen vor, wie vom BSG gefordert (Urteile vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 14/03 R - und vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R -).

    Die genannte Produktion muss dem Betrieb das Gepräge gegeben haben (BSG, Urteile vom 10. April 2002 - B 4 RA 10/02 R -, vom 18. Dezember 2002 - B 4 RA 14/03 R -, vom 06. Mai 2004 - B 4 RA 44/03 R -, vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R -).

    Entscheidend ist, welches Produkt im Ergebnis erstellt werden sollte, nicht aber die Hilfsgeschäfte, die im Zusammenhang mit der Erstellung dieses Produkts getätigt wurden (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 14/03 R -).

    Besteht das Produkt nach dem Hauptzweck (Schwerpunkt) des Betriebes in einer Dienstleistung, so führen auch produkttechnische Aufgaben, die zwangsläufig, aber allenfalls nach- beziehungsweise nebengeordnet anfallen, nicht dazu, dass ein Produktionsbetrieb vorliegt (BSG, Urteile vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 14/03 R -, vom 06. Mai 2004 - B 4 RA 44/03 R - und vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R -).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - L 22 R 20/05
    Derjenige, der in der DDR keinen Versicherungsschein über die Einbeziehung in die AVtI erhalten hatte, hatte nach deren Recht keine gesicherte Aussicht, im Versorgungsfall Versorgungsleistungen zu erhalten (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R in SozR 3-8570 § 1 Nr. 1).

    Nichteinbezogene, die früher einmal einbezogen gewesen seien, aber ohne rechtswidrigen Akt der DDR nach den Regeln der Versorgungssysteme ausgeschieden gewesen seien, würden anders behandelt als am 30. Juni 1990 Nichteinbezogene, welche nach den Regeln zwar alle Voraussetzungen für die Einbeziehung an diesem Stichtag erfüllt hätten, aber aus Gründen, die bundesrechtlich nicht anerkannt werden dürften, nicht einbezogen gewesen seien (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R).

    Wenn bundesrechtlich jedoch einem Teil dieses Personenkreises, nämlich dem der ehemals einbezogenen, aber ausgeschiedenen Betroffenen, eine Anwartschaft zugebilligt wird, so muss nach dem BSG § 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG verfassungskonform dahingehend ausgelegt werden, dass eine Anwartschaft auch dann besteht, wenn ein Betroffener aufgrund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage nach den zu Bundesrecht gewordenen abstrakt-generellen und zwingenden Regelungen eines Versorgungssystems aus bundesrechtlicher Sicht einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätte (BSG, Urteile vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R und B 4 RA 41/01 R).

  • BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 44/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - L 22 R 20/05
    Die genannte Produktion muss dem Betrieb das Gepräge gegeben haben (BSG, Urteile vom 10. April 2002 - B 4 RA 10/02 R -, vom 18. Dezember 2002 - B 4 RA 14/03 R -, vom 06. Mai 2004 - B 4 RA 44/03 R -, vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R -).

    Besteht das Produkt nach dem Hauptzweck (Schwerpunkt) des Betriebes in einer Dienstleistung, so führen auch produkttechnische Aufgaben, die zwangsläufig, aber allenfalls nach- beziehungsweise nebengeordnet anfallen, nicht dazu, dass ein Produktionsbetrieb vorliegt (BSG, Urteile vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 14/03 R -, vom 06. Mai 2004 - B 4 RA 44/03 R - und vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R -).

  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - L 22 R 20/05
    Die genannte Produktion muss dem Betrieb das Gepräge gegeben haben (BSG, Urteile vom 10. April 2002 - B 4 RA 10/02 R -, vom 18. Dezember 2002 - B 4 RA 14/03 R -, vom 06. Mai 2004 - B 4 RA 44/03 R -, vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R -).

    Besteht das Produkt nach dem Hauptzweck (Schwerpunkt) des Betriebes in einer Dienstleistung, so führen auch produkttechnische Aufgaben, die zwangsläufig, aber allenfalls nach- beziehungsweise nebengeordnet anfallen, nicht dazu, dass ein Produktionsbetrieb vorliegt (BSG, Urteile vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 14/03 R -, vom 06. Mai 2004 - B 4 RA 44/03 R - und vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R -).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - L 22 R 20/05
    Im Übrigen - dies trifft jedoch auf die AVtI nicht zu - galten auch ohne Versorgungszusage Personen als einbezogen, wenn in dem einschlägigen System für sie ein besonderer Akt der Einbeziehung nicht vorgesehen war (vgl. BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R).

    Wenn bundesrechtlich jedoch einem Teil dieses Personenkreises, nämlich dem der ehemals einbezogenen, aber ausgeschiedenen Betroffenen, eine Anwartschaft zugebilligt wird, so muss nach dem BSG § 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG verfassungskonform dahingehend ausgelegt werden, dass eine Anwartschaft auch dann besteht, wenn ein Betroffener aufgrund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage nach den zu Bundesrecht gewordenen abstrakt-generellen und zwingenden Regelungen eines Versorgungssystems aus bundesrechtlicher Sicht einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätte (BSG, Urteile vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R und B 4 RA 41/01 R).

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - L 22 R 20/05
    Zu ersterem wäre notwendig, dass dieser Betrieb seinen Hauptzweck in der massenhaften Produktion von industriellen Gütern oder Bauwerken hatte (vgl. BSG, Urteil vom 08. Juni 2004, B 4 RA 57/03 R).

    Somit liegt keine industrielle (serienmäßig wiederkehrende) Fertigung, Herstellung, Anfertigung, Fabrikation von Sachgütern oder die Errichtung (Massenproduktion) von baulichen Anlagen vor, wie vom BSG gefordert (Urteile vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 14/03 R - und vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R -).

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - L 22 R 20/05
    Der aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete rechtfertigende sachliche Grund für eine solche Auslegung ist darin zu sehen, dass bundesrechtlich wegen der zu diesem Zeitpunkt erfolgten Schließung der Versorgungssysteme am 30. Juni 1990 angeknüpft wird und es aus bundesrechtlicher Sicht zu diesem Zeitpunkt nicht auf die Erteilung einer Versorgungszusage, sondern ausschließlich darauf ankommt, ob eine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt worden ist, derentwegen eine zusätzliche Altersversorgung vorgesehen war (zu Letzterem Urteile des BSG vom 24. März 1998 - B 4 RA 27/97 R - und 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R).

    Mit der oben genannten Rechtsprechung befindet sich das BSG nicht im Widerspruch zu seinen Urteilen vom 24. März 1998 - B 4 RA 27/97 R - und 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R.

  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R

    Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - L 22 R 20/05
    Der aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete rechtfertigende sachliche Grund für eine solche Auslegung ist darin zu sehen, dass bundesrechtlich wegen der zu diesem Zeitpunkt erfolgten Schließung der Versorgungssysteme am 30. Juni 1990 angeknüpft wird und es aus bundesrechtlicher Sicht zu diesem Zeitpunkt nicht auf die Erteilung einer Versorgungszusage, sondern ausschließlich darauf ankommt, ob eine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt worden ist, derentwegen eine zusätzliche Altersversorgung vorgesehen war (zu Letzterem Urteile des BSG vom 24. März 1998 - B 4 RA 27/97 R - und 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R).

    Mit der oben genannten Rechtsprechung befindet sich das BSG nicht im Widerspruch zu seinen Urteilen vom 24. März 1998 - B 4 RA 27/97 R - und 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R.

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - L 22 R 20/05
    Die genannte Produktion muss dem Betrieb das Gepräge gegeben haben (BSG, Urteile vom 10. April 2002 - B 4 RA 10/02 R -, vom 18. Dezember 2002 - B 4 RA 14/03 R -, vom 06. Mai 2004 - B 4 RA 44/03 R -, vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R -).
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 56/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - L 22 R 20/05
    Im Urteil vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 56/03 - hat das BSG betont, es bestehe kein Anlass, diese Rechtsprechung zu modifizieren.
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 12/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 60/96

    Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz, Pflichtbeitragszeiten in der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2008 - L 3 R 1634/05

    VEB Rationalisierung und Projektierung Berlin; kein Produktionsbetrieb oder

    Nur der Vollständigkeit halber soll auf die Vielzahl der obergerichtlichen Entscheidungen zu dem Beschäftigungsbetrieb des Klägers hingewiesen werden (vgl. u. a. Urteile und Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 15. März 2006 - L 22 R 20/05 -, 14. Februar 2006 - L 12 RA 24/03 - und 19. April 2007 - L 17 R 408/07 - Urteil des Thüringer LSG vom 29. Januar 2007 - L 6 R 312/06 -).
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